Theater Jungmannschaft Ibach
Statuten
Name, Sitz und Zweck
Artikel 1 Unter dem Namen Theater Jungmannschaft Ibach (nachstehend TJM genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 - 79 ZGB mit Sitz in Ibach. Artikel 2 Die TJM bezweckt die Förderung und Erhaltung des kulturellen Lebens in der Gemeinde durch Theateraufführungen und andere Veranstaltungen kultureller Art.Mitgliedschaft
Artikel 3 Der Verein TJM besteht aus Aktiv- und Ehrenmitgliedern.Aktivmitglied kann werden, wer bereit ist sich durch persönlichen Einsatz zur Förderung der in Artikel 2 umschriebenen Ziele einzusetzen. Eine Aufnahme als Mitglied erfolgt an der Generalversammlung.
Als Ehrenmitglied kann eine Person aufgrund besonderer Verdienste gegenüber der TJM vorgeschlagen und durch die Generalversammlung ernannt werden. Sie haben gegenüber dem Verein keine Verpflichtungen.

